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Herrmann begrüßt Kabinettsbeschluss: Wir freuen uns auf volle Stadien - Lockerung der Corona-Regeln führt zurück in die Normalität
Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann begrüßt Kabinettsbeschluss: Wir freuen uns auf volle Stadien - Lockerung der Corona-Regeln führt zurück in die Normalität - Strenge Kontrollen angekündigt
+++ Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat den Beschluss des Ministerrats zur weiteren Lockerung der Corona-Regeln begrüßt. „Ich freue mich nicht nur auf volle Stadien, sondern auch über einen großen Schritt in Richtung Normalität“, sagte Herrmann. Veranstalter können in allen Sportstätten ab 6. Oktober entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene sowie Schulkinder unter zwölf Jahren einlassen (2G). Dann können Sie auch die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands sowie die Personenobergrenze aufheben. Auch das Alkoholverbot bei Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ist dann aufgehoben. Möglich sind die Lockerungen auch, wenn Veranstalter darüber hinaus Getestete mit PCR-Nachweis einlassen (3G plus). Auch Schülerinnen und Schüler älter als zwölf Jahre können dann ins Stadion, weil diese ohnehin regelmäßig getestet werden. +++
Zwar sei kein Veranstalter dazu gezwungen, dann gelte aber nach wie vor die Personenobergrenze je nach Stadiongröße, das Alkoholverbot bei größeren Veranstaltungen sowie die Abstands- und Maskenpflicht. „Es gibt hier keinen staatlichen Zwang.“ Herrmann appellierte dennoch an alle Nichtgeimpften, die ein Stadion besuchen wollen: „Lassen Sie sich impfen und genießen Sie die wiedergewonnene Freiheit.“
Voraussetzung für den Einlass zu einer Sportveranstaltung nach den gelockerten Regeln sind strenge Zugangskontrollen durch den Veranstalter. Es müsse sichergestellt sein, dass der Eintritt in eine Sportstätte nicht unkontrolliert möglich ist. Bei den Kontrollen muss die Identität der Besucher mit Impf-Zertifikat oder Nachweis einer Genesung (2G) oder PCR-Testnachweis (3G) festgestellt werden. Herrmann kündigte an: „Wir werden das engmaschig kontrollieren. Fehlende Nachweise können mit einem Bußgeld geahndet werden.“
Herrmann ist sich aber sicher, dass die Sportveranstalter verantwortungsbewusst mit den neuen Freiheiten umgehen: „Die Erfahrungen aus den Lockdowns haben uns gezeigt, dass nahezu alle Veranstalter klug und verantwortungsvoll mit den Regeln umgehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dem Zuschauervergnügen wie in früheren Jahren nichts mehr entgegensteht.“
Quelle: stmi.bayern.de
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