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Herrmann: Digitalisierungsschub für die Flüchtlings- und Integrationsberatung
Digitalisierungsschub für die Flüchtlings- und Integrationsberatung - Modellprojekt zum Ausbau digitaler Beratungsleistungen - Bayerischer Innen- und Integrationsminister: "Wir investieren in eine moderne Beratung"
+++ "Am 1. Oktober startet das Modellprojekt, mit dem wir zusätzliche Fördermittel für die Digitalisierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung bereitstellen. Damit können bis zu 3.000 Euro pro Beratungsstelle beantragt werden." Das hat Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann mitgeteilt. "Die Beratungskräfte haben die Herausforderungen der Corona-Pandemie hervorragend gemeistert und ihr Angebot flexibel angepasst," lobt der Minister. „Daran knüpfen wir an, denn die Nachfrage nach digitalen Formaten wächst weiter. Mit dem Modellprojekt reagieren wir auf veränderte Gewohnheiten und investieren in moderne Beratungstools“, so Herrmann. Das Megathema Digitalisierung fordere vor allem die Träger vor Ort. „Wir wollen die Beratungskräfte dabei unterstützen, die Digitalisierung ihres Arbeitsumfelds so zu gestalten, dass weiterhin der Mensch im Mittelpunkt steht.“ +++
Nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie werden gegenwärtig primär Personalausgaben der Flüchtlings- und Integrationsberaterinnen und
–berater gefördert. Die zusätzlichen Mittel dienen der verbesserten Ausstattung der Arbeitsplätze mit Hard- und Software und dem Erwerb neuer Medien- und Digitalisierungskompetenzen. Wie der Minister erläuterte, soll das Beratungsangebot auch über die Pandemie hinaus um eine digitale Komponente ergänzt werden. „Wir richten die Beratung konsequent an den Bedürfnissen der Zielgruppe aus. Digitale Formate ermöglichen einen komfortablen und flexiblen Zugang zu Beratungsleistungen, gerade in ländlichen Gebieten. Die Möglichkeiten reichen von Chats über Videoberatung bis hin zu Online-Dolmetschern“, so Herrmann.
Das Modellprojekt ergänzt die Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung, die der Freistaat Bayern auf Grundlage der Beratungs- und Integrationsrichtlinie gewährt. Es ist bis Ende 2023 befristet.
Quelle: stmi.bayern.de
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