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Keine Mautpflicht für Fahrten der Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst in Österreich

BayerMinisteriumInneresWie Innenminister Joachim Herrmann in einem persönlichen Schreiben an den Landesfeuerwehrverband Bayern mitgeteilt hat, sind ab sofort deutsche Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes von der Mautpflicht in Österreich befreit, auch wenn diese nicht in einem grenzüberschreitenden Notfalleinsatz unterwegs sind. „Mit der Unterstützung von Bundesinnenminister Horst Seehofer konnten wir diese absolut notwendige und sinnvolle Vereinbarung zwischen Deutschland und Österreich erzielen“, so Herrmann. Grundlage ist eine neue österreichische Mautordnung, die im Juli 2018 in Kraft getreten ist. Blaulichteinsätze sind danach wie bisher schon von der Mautpflicht befreit und nun auch Fahrten, die im Rahmen des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements oder der internationalen Katastrophenhilfe durchgeführt werden. Die Maut bezahlt werden muss weiterhin für Fahrten, die nicht unter diese Ausnahmeregelung fallen. "Die Details zum Verfahren für Fahrten im Rahmen des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements oder der internationalen Katastrophenhilfe haben wir bereits mit dem österreichischen Innenministerium abgeklärt. Uns wurde zugesichert, dass die Mautbefreiungen schnell und effizient über die Bühne gehen“, so der Innenminister. Die kurzfristige Mautbefreiung von Einsatzfahrzeugen durch die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) setzt hierfür voraus, dass Fahrten und Kennzeichen ausländischer Transporte dem Innenministerium in Österreich angekündigt und bekannt gegeben werden.

 

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